Deine Pflichten als Anbieter:in

Impressum, Widerrufsbelehrung und eigene AGB — was du brauchst, sobald du über deine Seite verkaufst.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-17

Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag bitte deine Rechtsberatung oder die Wirtschaftskammer — die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.

Worum es geht

Sobald du über deine MYBDY Nutrition Website Programme oder Termine an Privatpersonen verkaufst, bist du die Verkäuferin bzw. der Verkäufer — nicht wir. Der Kaufvertrag kommt zwischen dir und deiner Kund:in zustande, das Geld fließt direkt auf dein Stripe-Konto. Wir stellen nur die Technik.

Damit treffen dich dieselben Pflichten wie jeden anderen Online-Anbieter. Die drei wichtigsten:

1. Impressum

Jede geschäftsmäßige Website braucht ein Impressum, das leicht auffindbar und jederzeit erreichbar ist. Was hineingehört, hängt von deiner Rechtsform ab:

  • Einzelunternehmen ohne Firmenbuch-Eintrag (der häufigste Fall): Vor- und Nachname, Anschrift des Gewerbestandorts, Kontaktdaten, Gewerbeart und zuständige Behörde (§ 63 GewO, § 5 ECG).
  • Firmenbuch-eingetragene Unternehmen (GmbH, e.U.): zusätzlich Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und UID-Nummer (§ 14 UGB).

So hinterlegst du es: Im Portal unter Einstellungen > Website gibt es die Karte „Impressum". Du wählst deine Rechtsform, füllst die Felder aus, die dafür gelten, und die Seite entsteht automatisch unter deine-adresse/impressum — verlinkt im Fußbereich deiner Website. Schritt für Schritt steht das im Artikel Impressum auf deiner Website hinterlegen.

Eigene AGB und Datenschutzerklärung: ebenfalls unter Einstellungen > Website, Karte „Datenschutz & AGB". Text einfügen, speichern — fertig. Lässt du ein Feld leer, zeigt der Link im Fußbereich weiterhin den Text der Plattform. Was noch fehlt: eine Widerrufsbelehrung und die aktive Zustimmung deiner Kund:innen beim Kauf.

2. Widerrufsbelehrung

Verkaufst du an Verbraucher:innen über das Internet, haben sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht (FAGG in Österreich, § 312g BGB in Deutschland). Du musst darüber vor dem Kauf informieren — sonst verlängert sich die Frist erheblich.

Zwei Punkte, die in der Ernährungsberatung oft übersehen werden:

  • Bei digitalen Inhalten (Programme, Lektionen) kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen — aber nur, wenn die Kund:in dem ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dass sie damit ihr Widerrufsrecht verliert.
  • Bei Terminen gilt: Beginnst du die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist, schuldet die Kund:in bei einem Widerruf anteiligen Wertersatz.

3. Eigene Geschäftsbedingungen

AGB sind nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll: Sie regeln Stornofristen, Zahlungsbedingungen, Laufzeiten von Programmen und was passiert, wenn ein Termin ausfällt. Ohne eigene AGB gilt allein das Gesetz — das ist oft ungünstiger für dich als eine faire, klare Regelung.

Was wir übernehmen und was nicht

  • Wir übernehmen: die technische Bereitstellung, die Zahlungsabwicklung über Stripe und die Rechnungserstellung in deinem Auftrag mit deinen Steuerangaben.
  • Wir übernehmen nicht: die Prüfung deiner Angaben. Wir kontrollieren weder deine Berufsbezeichnung noch deine Steuernummer, dein Impressum oder deine Widerrufsbelehrung. Dafür bist du verantwortlich.

Berufsbezeichnung

Die Bezeichnung, die du in deinem Profil einträgst, erscheint für deine Kund:innen in der App, in E-Mails und auf deiner öffentlichen Seite. Geschützte Titel wie „Diätolog:in", „Diätassistent:in", „Ernährungsberater:in", „Psycholog:in" oder „Ärztin"/„Arzt" darfst du nur führen, wenn du die jeweilige Qualifikation nachweisen kannst. In Österreich ist die Ernährungsberatung als Teil der Lebens- und Sozialberatung ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis.

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