Rechnungseinstellungen einrichten

Steuersystem (Kleinunternehmer oder USt-pflichtig), UID-Nr. und optionalen Footer-Hinweis hinterlegen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-23

Warum Steuersystem hinterlegen?

Jede Rechnung muss in Österreich, Deutschland und der Schweiz bestimmte Pflichtangaben enthalten — vor allem den Steuer-Hinweis (Kleinunternehmer-Klausel oder UID-Nummer). MYBDY Nutrition baut diesen Hinweis automatisch in jede Rechnung ein, sobald du dein Steuersystem einmalig konfigurierst.

Steuersysteme im Überblick

  • Kleinunternehmer (AT) — § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG. Keine USt wird ausgewiesen. Auf der Rechnung erscheint: „Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."
  • Kleinunternehmer (DE) — § 19 UStG. Auf der Rechnung erscheint: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."
  • USt-pflichtig (AT) — UID-Nummer (ATU + 8 Ziffern) erforderlich. Wird im Briefkopf abgedruckt.
  • USt-pflichtig (DE) — USt-IdNr (DE + 9 Ziffern) erforderlich. Wird im Briefkopf abgedruckt.
  • Andere / keine Regelung — z. B. wenn du in der Schweiz oder einem anderen EU-Land bist. Du tippst deinen Steuer-Hinweis selbst im Footer-Feld.

Footer-Hinweis (optional)

Hier kannst du frei wählbaren Zusatztext eintragen, der auf jeder Rechnung im Footer erscheint. Typische Inhalte:

  • Bankverbindung (IBAN/BIC) für SEPA-Überweisungen
  • Hotline-Nummer oder E-Mail für Rückfragen
  • Hinweise zur Zahlungsfrist bei Bar/Überweisungsrechnungen
  • Verweis auf AGB oder Stornobedingungen

Was passiert nach dem Speichern?

Sobald du dein Steuersystem gesetzt hast, erstellt MYBDY Nutrition bei jedem Online-Verkauf (Programm oder Termin via Stripe) automatisch:

  1. Eine PDF-Rechnung mit lückenloser Nummer (z. B. LB-2026-0001) — gesetzlich vorgeschrieben nach § 11 UStG AT / § 14 UStG DE
  2. Speicherung im verschlüsselten Bereich (7 Jahre Aufbewahrung gemäß § 132 BAO)
  3. Versand per E-Mail an deine Kund:in mit PDF-Anhang
  4. Listung in deinem Portal unter „Rechnungen" und im Kunden-Detail

Verantwortung

Für die Rechtmäßigkeit deiner Steuer-Angaben bist ausschließlich du verantwortlich. MYBDY Nutrition prüft weder UID-Nummern noch Steuer-Status. Wenn sich dein Steuersystem ändert (z. B. Wechsel von Kleinunternehmer zu USt-pflichtig), aktualisiere die Einstellungen vor dem nächsten Verkauf.

Schritt-für-Schritt

  1. 1 Navigiere zu Einstellungen > Online-Zahlung
  2. 2 Scrolle zur Karte „Rechnungseinstellungen"
  3. 3 Wähle dein Steuersystem (z. B. Kleinunternehmer Österreich §6 Abs. 1 Z. 27 UStG)
  4. 4 Bei USt-Pflicht: gib deine UID-Nummer im Format ATU12345678 (AT) oder DE123456789 (DE) ein
  5. 5 Optional: einen Footer-Hinweis hinzufügen (z. B. Bankverbindung, Hotline)
  6. 6 „Speichern" — ab jetzt erstellt MYBDY Nutrition Rechnungen mit deinen Angaben

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