Datenauskunft & Datenexport

Wie du eine Auskunfts- oder Herausgabeanfrage nach Art. 15 und 20 DSGVO bearbeitest.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-09

Worum es geht

Jede Person darf wissen, welche Daten über sie gespeichert sind (Art. 15 DSGVO), und darf sie in einem maschinenlesbaren Format herausverlangen, um sie mitzunehmen (Art. 20 DSGVO). Für die Daten deiner Kund:innen bist du die richtige Adresse — nicht wir.

Was du selbst im Portal siehst

Vieles kannst du direkt zusammenstellen. Im Kundenprofil findest du Stammdaten, Termine, Formular-Antworten, Programme, Lektions-Fortschritt, Dokumente und Rechnungen. Für eine einfache Auskunft reicht das meist aus.

Für einen vollständigen Export melde dich bei uns

Eine Export-Funktion auf Knopfdruck gibt es derzeit noch nicht — wir arbeiten daran. Bis dahin gilt: Schreib uns an [email protected] mit dem Namen bzw. der E-Mail-Adresse der Person und dem Hinweis, dass es um eine Auskunfts- oder Herausgabeanfrage geht. Wir stellen dir die vollständigen Daten in einem maschinenlesbaren Format zusammen.

Wichtig zu wissen: Angaben wie Gewicht oder Größe stecken innerhalb der Formular-Antworten und lassen sich nicht über eine einfache Suche finden. Genau deshalb bündeln wir das lieber, statt dir eine unvollständige Zusammenstellung zu überlassen.

Erst Auskunft, dann Löschung

Verlangt jemand beides — Auskunft und Löschung —, erledige die Auskunft zuerst. Der Löschen-Button entfernt seit August 2026 auch Dateien und Chatverlauf; danach gibt es nichts mehr zusammenzustellen. Die Reihenfolge lässt sich nicht rückgängig machen.

Fristen

Du hast einen Monat Zeit, um zu antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen Fällen kannst du um zwei Monate verlängern, musst die Person aber innerhalb des ersten Monats darüber informieren. Melde dich früh bei uns, damit die Frist nicht knapp wird.

Identität prüfen

Gib Daten nur heraus, wenn du sicher bist, wer fragt. Bei bestehenden App-Kund:innen genügt in der Regel die Anfrage aus der hinterlegten E-Mail-Adresse. Kommt eine Anfrage von einer unbekannten Adresse, frag nach — eine Auskunft an die falsche Person ist selbst eine Datenpanne.

Was du nicht herausgeben musst

Das Auskunftsrecht bezieht sich auf die Daten der anfragenden Person. Deine eigenen internen Notizen sind davon nicht automatisch ausgenommen — sie betreffen ja die Person. Rechte Dritter, etwa Angaben über andere Kund:innen in einem Gruppenchat, sind dagegen zu schwärzen.

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